Tigermaus bloggt


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17. Februar 2009 | furchtbar frueh am Morgen

Hallo,

eine Routineprüfung Ihres Accounts hat ergeben, dass Sie sich unter Angabe eines falschen oder unvollständigen Namens angemeldet haben.

Das ist laut heise Nutzungsbedingungen verboten steht in der Mail. Jawollja.

Bitte teilen Sie uns in Beantwortung dieser E-Mail Ihren tatsächlichen Vor- und Zunamen mit, wenn Sie weiterhin ein Schreibrecht auf unserem Server nutzen wollen. Geben Sie bitte außerdem Ihre Benutzerkennung an. Bis dahin bleibt Ihr Account gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen
heise online
Foren-Administration

Ich kann mich noch nicht mal daran erinnern, wann – und vor allem dass – ich mich da angemeldet habe. Aber ist auch egal, weil ich haenge nicht an einen nicht genutzten Account. Ihr duerft den behalten, loeschen oder verschenken, denn Foren, die eine Anmeldung bzw. einen Account davon abhaengig machen, dass man seine Realdaten angibt, die koennen mir gestohlen bleiben. Einige viele Leute geben ja ihre Realdaten echt ueberall heraus und wundern sich dann spaeter darueber, dass sie staendig NKL- und SKL-Lose, Zeitungsabos, etc. gewinnen.

Ich kann mit stolz sagen, dass wenn ich meinen Realnamen bei google eingebe, die Suchlochstute nichts in Bezug auf mich oder meine Person findet. Und das wird auch so bleiben. Da bleib ich dann doch lieber anonym, als staendig einen vollen Briefkasten und x Anrufe zu bekommen. So lebt es sich viel ruhiger.

Ciao heise, machs gut. *wink*





30. September 2008 | am fruehen Abend

Das OLG Hamburg, welches ja bereits durch aehnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet bekannt ist, hat den One-Click-Hoster Rapidshare dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Verstoesse gegen das Urhebergesetz zukuenftig zu unterbinden.

Dies bedeutet im Klartext;

Sperrung von statischen IP-Adressen, wenn ueber diese wiederholt Material hochgeladen wurde, welches das Urheberrecht von Dritten verletzt

… bei anonymen Nutzern vorsorglich für jeden Ladevorgang die IP-Adresse zu registrieren und fuer einen angemessenen Zeitraum zu speichern

im Zweifelfall insbesondere auch eine umfassende IP-Speicherung und IP-Auswertung

Dies solle sich aber wohl nur auf die Uploader beziehen, die urheberrechtlichgeschuetze Dateien hochladen und somit zum Download anbieten.

Ueber die Dauer des “angemessenen Zeitraums” sowie unter welchen Voraussetzungen IP-Adressen von Nutzern gespeichert oder herausgegeben werden duerfen, schweigt man sich mal wieder aus.

Mehr dazu bei uns in den gulli:news sowie bei der Kanzlei Dr. Bahr





11. Januar 2008 | mitten in der Nacht

Hihi, jetzt geht los. Schon damals heiss begehrt – jetzt noch mehr – sind anonyme Prepaid Sim-Karten. Anonym bedeutet; die Handykarte ist auf einen anderen Namen registriert. Der AK Vorratsdatenspeicherung hat einen Tauschring eroeffnet, wo jeder, der daran teilnehmen moechte, seine Prepaid-Karte einschickt und dafuer eine andere erhaelt. Quasi ein Kartentausch. So kann man wenigstens anonym uebers Handy telefonieren.

Mehr dazu auch bei uns in den gulli:news.

Kann das mal wer fuer dsl-Leitungen und Festnetzanschluesse erfinden?